Mit Festplattenverschlüsselung können Unternehmen mit sehr geringem Aufwand ihre Daten gegen unbefugten Zugriff absichern – zum Beispiel für den Fall, daß das Notebooks eines Außendienstmitarbeiters gestohlen, oder im Büro eingebrochen wird. Zwar sind im Falle eines Diebstahls die Geräte zunächst einmal weg, jedoch können Sie sicher sein, daß niemand Zugriff auf Ihre Geschäftsunterlagen und Emailpostfächer erhält. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten bleibt gewahrt.
Ich unterstütze Unternehmen und Privatpersonen sowie Berufsgeheimnisträger im Sinne des §203 des Strafgesetzbuchs bei der Einrichtung Ihrer Verschlüsselung. Entgegen weit verbreiteter Annahme sind Einrichtung und Betrieb von verschlüsselten Systemen weder Zeit- noch Kostenintensiv. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen (oder müssen), freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.